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Finger weg vom Handy am Steuer!
Ein Autofahrer verteidigte sich vor Gericht mit der Behauptung, er habe nicht sein Handy, sondern seinen Rasierapparat in den Händen gehalten; die Polizisten hätten sich getäuscht.
Das Gericht wertete dies als Schutzbehauptung, da er den Rasierapparat nicht vorgezeigt habe, als die Polizisten ihn angehalten hatten.
OLG Hamm 22.8.2006 Az. 2Ss Owi 528/06
Eingestellt am 20.05.2008 von M.Klein
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