Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Wir beraten Sie gerne! 0941 / 59 55 00

Wiederbeschaffungswert bei Kaskoabrechnung aktuell vielfach zu niedrig !


Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen selbst verschuldeten Verkehrsunfall erleiden, bietet es sich in der Regel an, soweit vorhanden, die Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen und den Schaden regulieren zu lassen.

Hierbei ist zu beachten, dass die Rechtsgrundlagen für die Kasko-Abrechnung nicht im Gesetz geregelt sind, sondern sich aus ihren individuellen allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB) ergeben.

Viele Versicherungsbedingungen der verschiedenen Anbieter ähneln sich in wesentlichen Punkten.

Bei Inanspruchnahme der Kaskoversicherung sollten Sie jedoch stets einen Blick in das Bedingungswerk werfen.

Die Leistungen im Schadensfall sind in der Regel unter Ziffer A.2.6 geregelt.

Im Falle eines Totalschadens ersetzt Ihnen der Versicherer den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand. Dieser setzt sich zusammen aus dem Wiederbeschaffungswert des zerstörten/beschädigten Fahrzeuges abzüglich des Restwertes.

Der Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeuges in beschädigtem oder zerstörtem Zustand. Dieser wird durch die Einholung von Angeboten für das Fahrzeug ermittelt.

Im Hinblick auf den Wiederbeschaffungswert findet sich in den Regelwerken der Anbieter zumeist folgende Formulierung:

„Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadensereignisses bezahlen müssen.“

Zur Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes ist daher zunächst die Ermittlung des hypothetischen Kaufpreises des verunfallten Fahrzeuges am Schadenstag im Zustand vor dem Schadenseintritt vorzunehmen.

Die Versicherer beauftragen in der Regel einen Gutachter mit der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes. Dieser ermittelt den Wiederbeschaffungswert üblicherweise durch einen Abgleich der Fahrzeugdaten über DAT oder die Schwacke-Liste.

Diese üblicherweise unbedenkliche Wertermittlung führt derzeit jedoch aufgrund der Corona-Pandemie möglicherweise zu zuniedrig kalkulierten Wiederbeschaffungswerten. Daraus resultiert, dass die Versicherungsleistung entsprechend niedriger ausfällt.

Aufgrund der Corona-Pandemie sowie des Krieges in der Ukraine und den dadurch derzeit vorherrschenden Lieferengpässen bei Neufahrzeugen, kommt es auf dem Gebrauchtwagenmarkt derzeit zu teilweise erheblichen Preissteigerungen. Da diese relativ kurzfristig eingetreten sind, werden diese Preissteigerungen durch die ermittelten Werte der DAT oder Schwacke-Listen nicht abgebildet. Zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes sind jedoch die tatsächlichen Kaufpreise gemäß dem regionalen Markt in Ansatz zu bringen.

Aktuell sollten Sie daher das von Ihrem Kasko-Versicherer übersandte Gutachten dahingehend überprüfen, ob der eingeschaltete Sachverständige für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes auch den regionalen Markt berücksichtigt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sei davon ausgehen, dass im Rahmen Ihrer Kasko-Abrechnung unter Umständen ein zu niedriger Wiederbeschaffungswert angesetzt wurde.

Einen ersten Überblick kann Ihnen eine eigene Recherche bei Gebrauchtwagen-Portalen, wie beispielsweise mobile.de liefern. Hierzu sollten Sie den genauen Fahrzeugtyp, die Erstzulassung, den Kilometerstand, die Motorenleistung, die Kraftstoffart, sowie die Getriebeart mindestens angeben um vergleichbare Fahrzeuge angezeigt zu bekommen.

Bei der weiteren Abwicklung Ihres Kaskoschadens stehen Ihnen unsere Fachanwälte gerne zur Verfügung.


Eingestellt am 22.08.2022 von RA Scheumann
Trackback

Rechtsanwalt
Ulrich Scheumann

Rechtsanwalt Ulrich Scheumann
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt
Matthias Scheumann

Rechtsanwalt Matthias Scheumann
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht

Unser Büro

Rechtsanwälte
Hellwig & Partner mbB


Drei-Mohren-Straße 11
(neben dem Stadttheater)
93047 Regensburg

Kontakt

Telefon: 0941 / 59 55 00
Telefax: 0941 / 59 55 020
E-Mail: info[at]hup-regensburg.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag:
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Sprechstunden der Rechtsanwälte nur nach Terminvereinbarung.

Aktuelles

Wiederbeschaffungswert bei Kaskoabrechnung aktuell vielfach zu niedrig !
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen selbst verschuldeten Verkehrsunfall erleiden, bietet es sich in...
Sturm und Hagel – Welche Versicherung zahlt für den Schaden eines Unwetters?
Extreme Wetterereignisse wie Sturm oder Hagel nehmen tendenziell zu und können erhebliche Schäden...
Bundesgerichtshof verwirft sog. "taggenaue Berechnung" des Schmerzensgeldes
Urteil vom 15. Februar 2022 - VI ZR 937/20 Sachverhalt Der Kläger wurde bei einem Verkehrsu...