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Was tun nach einem Verkehrsunfall?


Laut statistischem Bundesamt haben sich in den letzten Jahren bundesweit etwa 2,6 Millionen Verkehrsunfälle jährlich ereignet.
Ein Verkehrsunfall ist daher ein ganz alltägliches Risiko.

Die Abwicklung eines Verkehrsunfalles ist jedoch derart komplex geworden, dass Sie ohne professionelle Hilfe Gefahr laufen berechtigte Ansprüche nicht durchsetzen zu können. Wegen des sogenannten Schadensmanagements der Versicherer sollte möglichst frühzeitig Kontakt mit einem Anwalt aufgenommen werden. Der Versicherer des Unfallgegners wird zeitnah nach dem Unfall versuchen Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Dies sollte nicht als Serviceleistung missverstanden werden. Das Interesse des Versicherers besteht vor allem darin, Ihre Ansprüche gering zu halten. Ansprüche wie Wertminderung, Nutzungsersatz oder die Unkostenpauschale sind den meisten Geschädigten nicht bekannt und werden von den Versicherern regelmäßig nicht oder nur nach Aufforderung erstattet.

Aufgrund der Komplexität der Schadensregulierung hat die Rechtsprechung anerkannt, dass Sie berechtigt sind unmittelbar nach dem Verkehrsunfall einen Anwalt einzuschalten. Die Kosten hierfür hat der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherer zu tragen!

Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte bildet das Verkehrsrecht. Wir sind daher in der Lage einen Verkehrsunfall kompetent und unkompliziert für Sie zu regulieren. Wir benötigen von Ihnen hierzu im Regelfall lediglich einige Angaben zum Unfallgeschehen. Einen entsprechenden Fragebogen haben wir Ihnen im Downloadbereich bereitgestellt.

Den Rest erledigen wir für Sie.

Rechtsanwalt
Ulrich Scheumann

Rechtsanwalt Ulrich Scheumann
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht

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Rechtsanwalt Matthias Scheumann
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht

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