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Zu schnell gefahren? Bußgelder und Fahrverbote ab 28.04.2020
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen droht innerorts nunmehr bereits ab 21 km/h ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts ab 26 km/h.
Vor der Novelle begannen die Fahrverbote bei erstmaligen Geschwindigkeitsverstößen bei 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts.
Es handelt sich somit um eine erhebliche Verschärfung der Sanktionen.
Der Punktebereich beginnt nach wie vor sowohl innerorts als auch außerorts ab 21 km/h.
Auch wer keine Rettungsgasse bildet (200 € sowie 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot) oder diese durchfährt (240 € sowie 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot) muss mit erheblichen Sanktionen rechnen.
Einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog können Sie hier (link) einsehen.
Eingestellt am 24.04.2020 von RA Scheumann
Rechtsanwalt
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