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Zu schnell gefahren? Bußgelder und Fahrverbote ab 28.04.2020

Mit der StVO Novelle wird ab dem 28.04.2020 auch der Bußgeldkatalog angepasst.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen droht innerorts nunmehr bereits ab 21 km/h ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts ab 26 km/h.

Vor der Novelle begannen die Fahrverbote bei erstmaligen Geschwindigkeitsverstößen bei 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts.
Es handelt sich somit um eine erhebliche Verschärfung der Sanktionen.

Der Punktebereich beginnt nach wie vor sowohl innerorts als auch außerorts ab 21 km/h.

Auch wer keine Rettungsgasse bildet (200 € sowie 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot) oder diese durchfährt (240 € sowie 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot) muss mit erheblichen Sanktionen rechnen.

Bußgeldtabelle Geschwindigkeit
Für eine Vergrößerung der obigen Tabelle diese bitte anklicken.

Einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog können Sie hier (link) einsehen.




Eingestellt am 24.04.2020 von RA Scheumann

Rechtsanwalt
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