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Widerruf und Rückforderung der Beiträge einer Lebensversicherung

Aufgrund mangelhafter Belehrung über das Widerspruchsrecht können Lebensversicherungsverträge oftmals noch heute widerrufen werden.
Dies gilt insbesondere für Verträge die bis 2007 abgeschlossen wurden.

Der Widerruf hat zur Folge, dass der Vertrag rückabgewickelt werden muss. Im Gegensatz zur Kündigung oder Beitragsfreistellung muss der Versicherer im Falle des Widerrufs die eingezahlten Prämien erstatten. Gegebenenfalls schuldet der Versicherer auch eine Verzinsung der Prämien. Risikobeiträge für die Absicherung einer Berufsunfähigkeit oder des Todesfallrisikos sind nicht erstattungsfähig, da der Versicherungsnehmer während der Laufzeit der Lebensversicherung entsprechenden Versicherungsschutz genossen hat.

Eine Rückabwicklung ist auch dann noch möglich, wenn Sie den Vertrag bereits gekündigt und den Rückkaufswert erhalten haben.

Beispiel Standard Life:

In mehreren Urteilen wurden bereits festgestellt, dass die Widerrufsbelehrungen der Standard Life Versicherung nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.

Insbesondere Versicherungsbedingungen bis 2008 sollten hier überprüft werden.


Eingestellt am 09.06.2020 von RA Scheumann
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