Wir beraten Sie gerne! 0941 / 59 55 00
<< Lohnt sich eine Tierkrankenversicherung / Tierhaftpflicht ? | Update Betriebsschließungsversicherung und Corona >> |
Sind die neuen Fahrverbote unwirksam? Formfehler wegen Verstoß gegen das Zitiergebot.
Die Anordnung der Fahrverbote dürfte jedoch wegen eines Formfehlers unwirksam sein. Nach Art. 80 Abs. 1 Satz 3 Grundgesetz ist in einer Verordnung (wie der 54. Änderungsverordnung der StVO - auch „StVO Novelle“ genannt) die Rechtsgrundlage anzugeben.
Dies ist vorliegend für den Bereich der Fahrverbote nicht erfolgt.
Daraus resultiert, dass die erhöhten Regelfahrverbote nicht wirksam verhängt werden können.
Nach § 67 Abs. 1 S. 1 OWiG können Sie innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides Einspruch einlegen.
Dies sollten Sie im Bereich der neu geregelten Fahrverbote
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 21–30 km/h
innerorts - Geschwindigkeitsüberschreitung von 26–40 km/h
außerorts
Sollten Sie bereits einen entsprechenden Bußgeldbescheid erhalten haben prüfen wir für Sie gerne die Rechtslage.
Eingestellt am 02.07.2020 von RA Scheumann
Trackback
Rechtsanwalt
Ulrich Scheumann

Rechtsanwalt
Matthias Scheumann

Unser Büro
Hellwig & Partner mbB
Drei-Mohren-Straße 11
(neben dem Stadttheater)
93047 Regensburg
Kontakt
Öffnungszeiten
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag:
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sprechstunden der Rechtsanwälte nur nach Terminvereinbarung.
Aktuelles
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen selbst verschuldeten Verkehrsunfall erleiden, bietet es sich in...
Sturm und Hagel – Welche Versicherung zahlt für den Schaden eines Unwetters?
Extreme Wetterereignisse wie Sturm oder Hagel nehmen tendenziell zu und können erhebliche Schäden...
Bundesgerichtshof verwirft sog. "taggenaue Berechnung" des Schmerzensgeldes
Urteil vom 15. Februar 2022 - VI ZR 937/20 Sachverhalt Der Kläger wurde bei einem Verkehrsu...