Wir beraten Sie gerne! 0941 / 59 55 00
<< Update Betriebsschließungsversicherung und Corona | Was tun bei medizinischen Behandlungsfehlern? >> |
Gilt der Bußgeldkatalog in der Fassung bis zum 31.08.2009?
In einem Schreiben des Justizministeriums von Baden-Württemberg an das Verkehrsministerium wird nunmehr darauf hingewiesen, dass auch die Straßenverkehrsordnung in der Fassung bis zum 27.04.2020 an einem Verstoß gegen das Zitiergebot leiden könnte.
Die Verfasser kommen darin zu dem Schluss, dass wegen der fortgesetzten Verstöße gegen das Zitiergebot unter Umständen die bis zum 31. August 2009 geltende Rechtslage anzuwenden wäre da alle weiteren Verordnungen formunwirksam sein könnten. Die Novelle der StVO, die bis zum 31.08.2009 galt, stammte aus dem Jahr 2007.
Wenn davon auszugehen wäre hätte dies weitreichende Folgen.
Der Bußgeldkatalog bis 31.08.2009 enthält beispielsweise keine Regelungen zu begleitendem Fahren, E-Scootern, oder der Benutzung von Tablets und anderer elektronischer Geräte (abgesehen vom Mobiltelefon) am Steuer.
Fraglich wäre auch, wie mit der erfolgten Punktereform umzugehen wäre.
Bisher ist jedoch nicht ersichtlich, dass die bayerische Justiz von einer Unwirksamkeit weiterer Änderungsverordnungen als der 54. ausginge.
In jedem Fall sollte derzeit der Inhalt eines Bußgeldbescheides fachkundig geprüft werden. Die Einspruchsfrist beträgt nach § 67 OWiG 2 Wochen ab Zustellung.
Eingestellt am 17.09.2020 von RA Scheumann
Rechtsanwalt
Ulrich Scheumann

Rechtsanwalt
Matthias Scheumann

Unser Büro
Hellwig & Partner mbB
Drei-Mohren-Straße 11
(neben dem Stadttheater)
93047 Regensburg
Kontakt
Öffnungszeiten
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag:
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sprechstunden der Rechtsanwälte nur nach Terminvereinbarung.
Aktuelles
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen selbst verschuldeten Verkehrsunfall erleiden, bietet es sich in...
Sturm und Hagel – Welche Versicherung zahlt für den Schaden eines Unwetters?
Extreme Wetterereignisse wie Sturm oder Hagel nehmen tendenziell zu und können erhebliche Schäden...
Bundesgerichtshof verwirft sog. "taggenaue Berechnung" des Schmerzensgeldes
Urteil vom 15. Februar 2022 - VI ZR 937/20 Sachverhalt Der Kläger wurde bei einem Verkehrsu...