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Anwaltunion Fachanwälte e.V.


Viele Mandanten wollen und müssen schnell und effizient, aber auch hochkompetent an verschiedenen Orten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, aber auch in Europa, auf den verschiedensten Fachgebieten vertreten werden. Besonders qualifizierte Fachanwältinnen / Fachanwälte haben sich, um diesen Anforderungen zu genügen, in der Anwaltunion Fachanwälte e.V. zur überregionalen Zusammenarbeit zusammengeschlossen.

Die Auswahl der in der Anwaltunion Fachanwälte e.V. tätigen Fachanwälte anhand ihrer jeweiligen persönlichen Qualifikation garantiert den Mandanten in den jeweiligen Fachgebieten eine hochqualifizierte Beratung und Betreuung.

Die Anwaltunion Fachanwälte e.V. gehört nicht zu der Kategorie der zahllosen "Anwaltssuchdienste", sondern bündelt bundesweit überragende fachliche Kompetenz in einem elitären Netzwerk.

Die überaus hohe Qualifikation der Mitglieder der Anwaltunion Fachanwälte e.V. in ihrem jeweiligen Fachbereich ist - für alle rechtsuchenden Bürger objektiv nachprüfbar - in vielen Publikationen dokumentiert (etwa in Juve, den sogenannten focus-Listen, in Manager-Magazin-Listen, brainGuide [das führende Expertenportal für Wirtschaft, Recht und IT] u.v.a. mehr), soweit sie für das betreffende Fachgebiet erstellt worden sind.

Viele Mitglieder der Anwaltunion Fachanwälte e.V. sind darüber hinaus auf ihrem Fachgebiet sowohl publizierend als auch in der fachanwaltlichen Ausbildung und/oder Fortbildung tätig.

Die Anwaltunion Fachanwälte e.V. dokumentiert die überragende berufliche Qualifikation ihrer Mitglieder insbesondere auch durch die starke Begrenzung seiner Mitglieder: In jedem Oberlandesgerichtsbezirk finden Sie grundsätzlich nur zwei Mitglieder, in den (vier) Oberlandesgerichtsbezirken Braunschweig, Bremen, Celle und Oldenburg nur je ein Mitglied (aus je einem der vier genannten Oberlandesgerichtsbezirke).

Dieser netzwerkartige Zusammenschluß hochqualifizierter Fachanwälte garantiert den rechtsuchenden Bürgern bundes- und gegebenenfalls europaweit überaus hohen Erfolg bei ihrer Suche nach Fachanwälten mit hoher fachlicher Kompetenz.

Aufgrund dieser Zusammenarbeit im Netzwerk der Anwaltunion Fachanwälte e.V. kennen sich viele ihrer Mitglieder - auch fachbereichsübergreifend - nicht nur an den jeweiligen Standorten ihrer Kanzleien persönlich. Das garantiert kurze Reaktionszeiten und persönliches hohes Engagement. Klar definierte Qualitätsstandards der Zusammenarbeit stellen sicher, daß die Mitglieder der Anwaltunion Fachanwälte e.V. in jeder Hinsicht den qualitativen Erwartungen ihrer Mandanten gerecht werden.

Aus dieser Zusammenarbeit erwächst darüber hinaus - auch fachbereichsübergreifend - ein ständiger Austausch in Fachfragen: In der Anwaltunion Fachanwälte e.V. finden sich Spezialisten für alle gängigen und sowie auch ausgefallene Rechtsgebiete.

Im Rahmen dieser weitgefächerten Spezialisierung garantiert die AUF e.V. kontinuierliche Fortbildung ihrer Mitglieder, kollegialen Erfahrungsaustausch innerhalb des Vereins und dadurch umfassende Bündelung der Kompetenzen der Mitglieder. Auf diese gesammelte Fachkompetenz und Erfahrung können die Mandanten jederzeit sofort zugreifen; sie bieten praxisorientierte und rechtsprechungssichere Beratung und Vertretung.

Alle Mitglieder der Anwaltunion Fachanwälte e.V. dürfen - von einer Ausnahme abgesehen (Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof) - ihre Mandanten vor allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland vertreten, und sie vertreten ihre Mandanten auch dort, wenn dies gewünscht wird.

Meist orientieren sich die örtlichen Gerichte an der Rechtsprechung des ihnen jeweils übergeordneten Obergerichts (Oberlandesgericht, Landesarbeitsgericht, Oberverwaltungsgericht und Landessozialgericht). Die im Bezirk des jeweiligen Obergerichts ansässigen Rechtsanwälte, die häufig dort auftreten, kennen die Besonderheiten dieser Rechtsprechung, insbesondere der einzelnen Senate dieser Obergerichte. Demzufolge können die Mitglieder der Anwaltunion Fachanwälte e.V. die für den Bezirk ihres Obergerichts gültige aktuelle Rechtsprechung, insbesondere der betreffenden Senate, bereits bei der Beratung, sodann bei der Vertretung ihrer Mandantin / ihres Mandanten berücksichtigen.

Muß ein Mandant aus einem bestimmten Bezirk eines Obergerichts in dem Bezirk eines anderen Obergerichts einen Rechtsstreit führen oder eine Empfehlung abgeben, kann er entweder ein in diesem Bezirk ansässiges Mitglieder unmittelbar anrufen, oder aber Sie finden innerhalb des Netzwerks der AUF e.V. kompetente Beratung und Vertretung.

Rechtsanwalt
Ulrich Scheumann

Rechtsanwalt Ulrich Scheumann
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt
Matthias Scheumann

Rechtsanwalt Matthias Scheumann
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht

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